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Bundeskinderschutzgesetz

Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz

Vollzug des § 72a SGB VIII

Zentrale Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse beim KJR

Das neue Bundeskinderschutzgesetz (§ 72a SGB VIII) verpflichtet auch alle Jugendverbände und Jugendgemeinschaften im KJR, von ihren ehrenamtlichen, neben- und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse zu verlangen.

Der Kreisjugendring Nürnberg-Stadt bietet ab sofort allen Ehrenamtlichen aus den Mitgliedsverbänden die Möglichkeit einer zentralen Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse durch unsere Mitarbeiterin Bianca Schönleben in der KJR-Geschäftsstelle.

Wir haben dafür ein Formular entwickelt, das wir den Ehrenamtlichen zur Vorlage bei ihren Jugendorganisationen mitgeben, wenn sie beim KJR das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt haben.

Alle Informationen und Formulare findet ihr auch hier im Anhang.

Wenn ihr noch Fragen habt, dann ruft an, wir helfen gerne.

Bianca Schönleben

Sachbearbeiterin Verwaltung

Telefon: +49 (0)911 81007-10
E-Mail: b.schoenleben@kjr-nuernberg.de